Immobilien

Der Erwerb oder die Veräußerung von Immobilien repräsentiert für viele Menschen das bedeutendste und finanziell umfangreichste Geschäft ihres Lebens. Häufig erfordert dies den Einsatz großer Teile des angesparten Vermögens und die Aufnahme von Krediten zur Finanzierung. Um sicherzustellen, dass sowohl Käufer als auch Verkäufer bei einem derart entscheidenden Prozess fachkundig begleitet werden und eine rechtlich korrekte Gestaltung sowie Durchführung des Vertrages erfolgt, schreibt das Gesetz die Beteiligung eines Notars vor.

In meiner Funktion als Träger des öffentlichen Amtes des Notars ist es meine Verantwortung, als neutraler und unabhängiger Berater, die Interessen aller Parteien zu berücksichtigen und für gerechte sowie ausgeglichene Regelungen zu sorgen. Besonders wichtig ist dabei, dass keine Partei ungesicherte Vorleistungen erbringt, d.h. der Käufer bezahlt den Kaufpreis nur, wenn sein Eigentumserwerb (frei von Belastungen) garantiert ist, und der Verkäufer überträgt sein Eigentum nicht, ohne den Kaufpreis erhalten zu haben. Nach der notariellen Beurkundung sorgen wir für eine schnelle und sichere Abwicklung des Vertrages bis hin zur Umschreibung des Eigentums.

Wir stehen Ihnen aber nicht nur beim Verkauf, sondern bei allen rechtlichen Angelegenheiten rund um Immobilien gerne zur Verfügung.

Online-Formulare

Unabhängig davon, ob Sie zum aktuellen Zeitpunkt lediglich eine notarielle Beratung wünschen oder eine Beurkundung anstreben: Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, sämtliche erforderlichen Angaben direkt in ein maßgeschneidertes Online-Formular einzugeben und dieses anschließend in verschlüsselter Form sicher an uns zu übermitteln. Auf diese Weise können wir Ihnen effizient und zügig einen passenden Termin vorschlagen.

Christian-H. Röhlke

Rechtsanwalt & Notar

T - 030 / 71 52 06 71
F - 030 / 71 52 06 77
notariat@kanzlei-roehlke.de

Beratung

Rund um die Immobilie

Kaufverträge (, Grundstücke, Haus- und Wohnungskauf)

Bauträgerverträge

Übertragung von Grundstücken

Schenkung von Grundstücken als sog. „vorweggenommene Erbfolge“

Schenkung Haus oder Wohnung

Bestellungen eines Nießbrauch oder einer Dienstbarkeit, z.B. Wohnungsrecht

Bestellung von Hypotheken

Bestellung von Grundschulden